Für ein gutes Miteinander braucht es Regeln, an die sich alle halten; dich miteingeschlossen. Darum durchlesen und merken. (PDF für Download)
- Grundsatz
 Erfolgreiches Zusammenleben (-arbeiten) im Ausbildungszentrum ist ein Baustein der Ausbildung.
- Verantwortung
 Wir gehen davon aus, dass die Lernenden Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen, die Lernsituationen im üK nutzen und die Hausordnung einhalten.
- Verhalten
 Von den Kursteilnehmern wird ein korrektes Verhalten erwartet. Den Anordnungen des Kursleiters ist Folge zu leisten. Jeder Kursteilnehmer nimmt Rücksicht auf seine Mitlernenden (kein Schreien, Pfeifen, Johlen oder dergleichen).
- Unterrichtszeit
 Der Unterrichtsbeginn ist einzuhalten, dies gilt auch für das Pausenende.
 – 07:45 Uhr bis 09:30 Uhr
 – 09:45 Uhr bis 12:00 Uhr
 – 12:45 Uhr bis 15:00 Uhr
 – 15:15 Uhr bis 17:00 Uhr
 Pausen werden vom Kursleiter angesagt.
- Arbeitssicherheit
 Die Richtlinien der Suva und die Weisungen der Kursleiter in Bezug auf die Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sind zu befolgen.
- Kleidung
 Arbeitshose mit Metertasche und geschlossenes T-Shirt (kein Top / Trägershirt).
 Das Tragen von Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhen (mindestens der Kat.S1) ist Vorschrift.
- Einrichtungen
 Mit den zur Verfügung gestellten Einrichtungen, Werkzeugen, Maschinen und Materialien ist ein sorgsamer Umgang geboten. Mängel und Schäden sind dem Kursleiter unverzüglich zu melden. Fahrlässige Beschädigungen an den Einrichtungen werden dem Lehrbetrieb in Rechnung gestellt.
- Lehrmittel
 Laptop / Tablet
- Parkieren
 Motorfahrzeuge und Zweiräder sind auf den markierten Parkplätzen abzustellen.
- Mittagessen
 Für jede Gruppe stehen zwei Mikrowellenherde und ein Kühlschrank zur Verfügung. Eigenes Besteck mitnehmen.
- Ordnung
 Im und um das Gebäude ist Ordnung zu halten. Die Aufenthaltsräume sind stets (nach Znüni- und Mittagspause) sauber zu verlassen. Abfall muss getrennt in die entsprechenden Behälter entsorgt werden (allgemeiner Abfall, Aludosen, PET). Pizzakartons sind direkt in einen Container zu werfen. Das gebrauchte Geschirr muss entweder von Hand abgewaschen oder in die Geschirrspülmaschine geräumt werden. Die Kühlschränke und Mikrowellenherde müssen am Ende des Kurses geräumt und gereinigt werden.
 Die Werkräume und Schulzimmer werden am Ende des Kurses aufgeräumt und sauber hinterlassen.
 Es ist untersagt, Wände und Türen etc. zu verschmieren oder mit Druckerzeugnissen zu bekleben. Verursacher werden verpflichtet, den daraus entstandenen Schaden zu reparieren. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, wird der Schaden unter den Kursteilnehmer aufgeteilt.
- Garderobe
 Zum Umkleiden stehen Garderobenräume zur Verfügung. Kleidungsstücke sind in der Garderobe oder in den Schliessfächern im Obergeschoss aufzubewahren. Die Schliessfächer sind am Schluss des Kurses zu räumen. Die Schlüssel für die Vorhängeschlösser sind am Ende des Kurses wieder abzugeben. Für verlorene Schlüssel wird eine Gebühr von CHF 20.- erhoben. Geht ein Vorhängeschloss verloren, wird für dieses eine Abgabe von CHF 40.- fällig.
 Die Toiletten sind stets sauber zu hinterlassen!
- Rauchen und Snus
 In sämtlichen Räumen besteht für alle Kursteilnehmer Rauch- und Snusverbot. Rauchen ist nur während den offiziellen Pausen und im Freien gestattet. Es sind die speziell dafür platzierten Aschenbecher zu benützen. Weggeworfene Zigarettenstummel und Snus-Beutelchen müssen am letzten Kurstag in den Pausen zusammengesammelt werden.
- Alkohol und Drogen
 Vor und während der Kurszeiten herrscht striktes Alkoholverbot. Die Konsumation, der Besitz und Handel jeglicher Drogen ist strengstens untersagt. Verstösse gegen diese Vorschriften werden mit dem Ausschluss aus dem üK geahndet, unter gleichzeitiger Meldung an den Lehrbetrieb.
- Kommunikationsmittel
 Das Benutzen jeglicher Kommunikationsmittel (z.B. Handy, iPod, persönlicher Radio) ist während der Unterrichtszeit untersagt.
- Diebstahl
 Persönliche Gegenstände können im persönlichen Schliessfach eingeschlossen werden. Für Diebstähle wird keine Haftung übernommen.
- Zuwiderhandlungen
 Jeder Kursteilnehmer haftet für die von ihm verursachten mutwilligen Schäden. Zuwiderhandlung gegen die Haus- und Disziplinarordnung kann die Wegweisung unter gleichzeitiger Meldung an den Lehrbetrieb zur Folge haben.
- Besucher
 Bildungsverantwortliche und Eltern sind herzlich eingeladen, die Kurse zu besuchen.